Immobilien

AM NIEDERRHEIN

AGB

Leistung

Lenzen Immobilien ist vom Verkäufer bzw. Vermieter oder deren Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen zu Vermarkten und auf ihrer Website anzubieten und einen Käufer, Mieter oder Pächter nachzuweisen und/oder einen Hauptvertrag (Kauf-, Miet-, bzw. Pachtvertrag) zu vermitteln.

Haftung

Das Angebot von Lenzen Immobilien ist freibleibend und unverbindlich.
Auf Grund der mündlichen und/oder schriftlichen Angaben des Verkäufers bzw. Vermieters ist die Objektbeschreibung erstellt worden, Lenzen Immobilien hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen.

Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch Lenzen Immobilien bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet sie nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für Lenzen Immobilien zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

Vertraulichkeit

Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung der Lenzen Immobilien. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber der Lenzen Immobilien ein Hauptvertrag (Kauf-, Miet-, Pachtvertrag usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, Lenzen Immobilien die im Exposé ausgewiesene Provision zu zahlen.

Dieses Angebot ist ausschließlich für Sie bestimmt. Unberechtigte Weitergabe verpflichtet zu Schadensersatz in Höhe der Provision, welche Lenzen Immobilien im Falle erfolgreicher Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erzielt hätte. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, sind Sie bei Zuwiderhandlungen zu Schadensersatz in Höhe der Hälfte der ortsüblichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, Lenzen Immobilien ist ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden. Bei direkten Vertragsverhandlungen zwischen den Verhandlungsparteien haben Sie stets auf Lenzen Immobilien Bezug zu nehmen.

Sollte keine individuelle Vereinbarung, welche der Schriftform bedarf, vorliegen schuldet Lenzen Immobilien Nachweis oder Vermittlungstätigkeit. Nachweistätigkeit beschränkt sich gegenüber einem Kauf-, Miet- bzw. Pachtinteressenten auf die Benennung und Beschreibung eines konkreten Objektes.

Ist Ihnen das angebotene Objekt bereits bekannt, so haben Sie dies innerhalb von 3 Tagen nach Kontaktaufnahme anzuzeigen, wobei anzugeben ist, woher Sie Kenntnis erlangt haben.
Zuwiderhandlung verpflichtet Sie zur Schadensersatzleistung in Höhe der Lenzen Immobilien entstandenen Auslagen.  

Provision 

Kommt infolge der Tätigkeit von Lenzen Immobilien ein Vertrag oder eine vertragsähnliche Bindung zustande (z.B. Vorvertrag, Vertragsangebot oder Vorkaufsrecht das später angenommen wird) so wird Lenzen Immobilien Ihnen die Käuferprovision in Höhe von 3,57 Prozent inkl. MwSt berechnen.
Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so sind bei Vertragsabschluss als Courtage 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt, bei Gewerbe 3,57 Nettokaltmieten inkl. MwSt von Ihnen zu zahlen.

Die vom Käufer bzw. Mieter bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.). Bei Vermietung beträgt die Provision die jeweils genannte Anzahl an Monatsmieten ohne Nebenkosten unter Einbeziehung eventueller Nebenleistungen des Mieters (z.B. Ablöse etc.).

Lenzen Immobilien behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt.

Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekte des Verkäufers bzw. Vermieters, ein Vertragsabschluss zum Kauf, anstatt zur Miete bzw. umgekehrt oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtsprechungsgrundsätze vorliegen muss.

Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Courtage (Provision) von 1,19 Monatskaltmieten oder Monatspachtzinsen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
Bei Vermittlung eines Vorkaufsrechtes 1,19% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 des Kaufpreises, jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Die Provisionsforderung wird mit Abschluss des Kauf- bzw. Miet- oder Pachtvertrages zur Zahlung fällig, auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt. Irrtum, Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleiben vorbehalten.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehalts oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos wird.

Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

Verjährung des Provisionsanspruchs
Ansprüche aus dem Maklervertragsverhältnis verjähren in 3 Jahren ab Fälligkeit und beginnt am Jahresende . Die Verjährung ist gehemmt, solange Lenzen Immobilien vom Zustandekommen des vermittelten Geschäftes keine Kenntnis erlangen konnte, dann verlängert sich die Frist auf 10 Jahre..

Der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers in §195 BGB, 67 aufgeführte und grundsätzlich geltenden regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren und beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB am Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und der Makler von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Erhält der Makler über längere Zeit keine Kenntnis davon, dass seine Maklertätigkeit zum Abschluss eines Hauptvertrages geführt hat und ist ihm in dem Zusammenhang mit seiner Unkenntnis keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, somit die regelmäßige 3 jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB nicht zu laufen beginnt, hat der Gesetzgeber in § 199 Abs. 4BFB klargestellt, das der Provisionsanspruch spätestens nach einer Frist von 10 Jahren verjährt..

Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lenzen Immobilien / Issumer Str. 30 / 47661 Issum / Tel.: 02835/7999127 / Fax.: 02835/7999128 / E-Mail: info@doris-lenzen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Rechte

Lenzen Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und diesem eine Provision zu berechnen.

Kaufpreiszahlungen werden von Lenzen Immobilien nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich evtl. Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu zahlen.

Lenzen Immobilien hat Anspruch, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift mit allen sich darauf beziehenden Nebenabreden zu erhalten. Der Vertragstermin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich, in den Kaufvertrag die Provisionsvereinbarung aufzunehmen. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Lenzen Immobilien zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis bzw. Mietzins auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Bei Verkauf einer ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsbestimmungen ist der Käufer nur verpflichtet, der Lenzen Immobilien eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln.

Schlussbestimmungen

Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung von E-Mails.

Lenzen Immobilien behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Web-Seiten der Lenzen Immobilien veröffentlicht sind.

Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich die Lenzen Immobilien mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht.


Gerichtsstand

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird 41460 Neuss vereinbart.

Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung durch das Gewerbeaufsichtsamt Neuss Rhein Kreis Neuss, Amt Sicherheit und Ordnung, Kreishaus Grevenbroich, Lindenstr. 2-16, D-41515 Grevenbroich

Stand: 20. Juli 2012 

LENZEN Immobilien

Issumer Str. 30
47661 Issum

Kontakt

Email: info@lenzen-immobilien.net
Phone: +49(0) 1738295606
Fax: +49 (0) 2835 7999128